Allgemeine Geschäftsbedingungen der 2-Dip, Inh. Yvonne von Ohlen
für den Verkauf und die Vermittlung von Software
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§ 1 Allgemeines
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Vermittlung (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für das Einzelunternehmen Yvonne von Ohlen / 2-dip (nachfolgend „2-Dip“).
2. Die AGB finden automatisch in allen Fällen Anwendung, in denen 2-Dip Softwarelizenzen an ihre Kunden verkauft oder den Verkauf von Softwarelizenzen zwischen Dritten vermittelt, gleich ob dies online oder offline erfolgt.
3. Es gelten die AGB in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Geltungsbereich
1. Die AGB gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden wie auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vorbehaltlose Annahme von Aufträgen durch 2-Dip bedeutet ebenfalls keine Anerkennung abweichender oder ergänzender Bedingungen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 3 Leistungsgebiet, Leistungsinhalt, Vertragsschluss
1. 2-Dip vertreibt und vermittelt Softwarelizenzrechte ausschließlich innerhalb Europas. Leistungsinhalt ist die Übertragung der Softwarelizenz an Softwareprogrammen oder die Vermittlung solcher Übertragungen zwischen Dritten. Leistungsgebiet sind die Länder der Europäischen Union, die weiteren Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz. Der Umfang des Nutzungsrechts aus der Softwarelizenz richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sowie den Lizenzbedingungen des Rechteinhabers (insbesondere den jeweils anwendbaren vertraglichen Nutzungsbestimmungen gemäß PUR (Product User Rights), EULA (End User License Agreement) etc.). Es werden die Nutzungsrechte an den Softwareprogrammen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben des Urheberrechts, übertragen oder deren Übertragung vermittelt.
2. Bei Vermittlungsgeschäften handelt 2-Dip als Vermittler zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Softwarelizenz. In diesen Fällen kommt der Kaufvertrag direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande, wobei 2-Dip lediglich die Vermittlung übernimmt.
3. Vom Kunden unterzeichnete Auftragsformulare verstehen sich als Angebot des Kunden. 2-Dip kann ein solches Angebot binnen vier Wochen annehmen.
4. Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt ebenfalls keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Auch eine über den Online-Shop eingehende Bestellung ist ein Angebot des Kunden, welches 2-Dip binnen vier Wochen annehmen kann.
5. Mit Anklicken des Bestell-Buttons, im letzten Schritt des Kaufprozesses, geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Eine von 2-Dip versendete Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
6. Ein Kaufvertrag oder Vermittlungsvertrag kommt nur zustande durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung von 2-Dip, einen individuell geschlossenen Vertrag oder durch Rechnungsstellung seitens 2-Dip.
7. Der geschuldete Leistungsinhalt ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von 2-Dip, einem individuell geschlossenen Vertrag oder durch Rechnungsstellung seitens 2-Dip.
8. Soweit die Installation/Aktivierung der Softwareprogramme, an denen der Kunde Softwarelizenzrechte von 2-Dip erworben hat oder deren Erwerb 2-Dip vermittelt hat, die Eingabe eines vom Rechteinhaber vergebenen Nummern-Codes, z.B. Product-Key, Installations-ID, Product-ID etc. (nachfolgend „Aktivierungscode") erfordert, ist für jedes erworbene Softwarelizenzrecht jeweils ein Aktivierungscode im Lieferumfang enthalten. Die vom Rechteinhaber vorgegebenen Eingabeverfahren sind bei der Verwendung des Aktivierungscodes genau zu beachten.
9. Die Bereitstellung einer zur Installation geeigneten Kopie der Softwareprogramme gehört nicht zum Lieferumfang. Falls die Kunden für die Installation der Softwareprogramme nicht über die notwendigen Installationsprogramme verfügen, und sich diese auch nicht beschaffen können (z.B. durch Download auf der Homepage des Rechteinhabers), stellt 2-Dip nach Möglichkeit kostenlos einen Datenträger bereit, der eine Installation ermöglicht.
§ 4 Vermittlungstätigkeit
1. Soweit 2-Dip als Vermittler tätig wird, beschränkt sich die Leistung auf die Vermittlung des Kontakts zwischen Verkäufer und Käufer sowie die Abwicklung des Geschäfts.
2. Bei Vermittlungsgeschäften haftet 2-Dip nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen den vermittelten Parteien. Die Gewährleistung und Haftung für die vermittelte Software obliegt dem jeweiligen Verkäufer.
3. 2-Dip ist berechtigt, für die Vermittlungstätigkeit eine Provision zu erheben, deren Höhe sich nach der jeweiligen Vereinbarung richtet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die jeweils vereinbarten und in den jeweiligen Auftragsbestätigungen oder Rechnungen wiedergegebenen Preise. Diese Preise verstehen sich rein netto und, sofern durch nationale oder internationale Vorschriften erforderlich, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Rechnungen der 2-Dip sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins.
3. Der Kunde ist berechtigt, mit bestehenden Forderungen gegenüber 2-Dip aufzurechnen, sofern die aufzurechnenden Forderungen von 2-Dip nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufgerechnete Hauptforderung.
§ 6 Lieferung, Termine
1. Liefer- und Leistungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag. Ist nichts Abweichendes vereinbart, so erfolgt eine Lieferung binnen 2 bis 15 Werktagen.
2. Alle Leistungsverpflichtungen von 2-Dip stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. 2-Dip ist bei unverschuldeter nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigt, die Rechtsübertragung oder Vermittlung um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben, ohne kosten- oder entschädigungspflichtig zu werden.
§ 7 Kein Service; Systemverantwortung
1. 2-Dip vertreibt und vermittelt ausschließlich Softwarelizenzen. Serviceleistungen, die Bereitstellung von Installationshilfen oder dergleichen ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
2. Für die Betriebsfähigkeit der Programme, für die die Lizenzrechte von 2-Dip erworben oder deren Erwerb durch 2-Dip vermittelt wurde, sowie alle mit dem Betrieb der Programme zusammenhängenden Fragen ist allein der Kunde verantwortlich. 2-Dip übernimmt keine Haftung für Softwarefehler und Folgeschäden.
§ 8 Gewährleistung, Haftung
1. Die Haftung von 2-Dip für entstandene Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Bei Vermittlungsgeschäften haftet 2-Dip ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlungstätigkeit. Eine Haftung für die Beschaffenheit der vermittelten Software oder die Erfüllung der Verträge zwischen den vermittelten Parteien ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz und Nutzung der Kundendaten für Vertragsabwicklung
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die im Internet unter www.2-dip.com/datenschutz/ abgerufen werden kann. Ergänzend zur Datenschutzerklärung willigt der Kunde darüber hinaus ein, dass 2-Dip bei Bedarf im Rahmen der Vertragsabwicklung und Vermittlungstätigkeit die vom Kunden freiwillig bereitgestellten Daten, insbesondere zur Beschaffung von Aktivierungscodes gemäß § 3 Ziffer 8, für Registrierungen der Softwarelizenzen oder ähnliche Vorgänge im Namen des Kunden verwendet.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen 2-Dip und einem Kunden ist – nach Wahl von 2-Dip – entweder der Sitz von 2-Dip oder das Gericht am Sitz des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen 2-Dip und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 11 Sonstiges
1. Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: März 2024